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   BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94   

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https://dejure.org/1995,3480
BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94 (https://dejure.org/1995,3480)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1995 - 3 C 9.94 (https://dejure.org/1995,3480)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1995 - 3 C 9.94 (https://dejure.org/1995,3480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übersteigen der Kosten von vier Monatsraten nach der Tabelle als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lastenausgleichsrecht: Teleologische Reduktion von § 12 Abs. 2 S. 2 LAG, Begriff des individuellen, einheitlichen Vertreibungsgebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lastenausgleich - Vertreibungsgebiet - Gesetzliche Fiktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 225
  • NVwZ-RR 1996, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.05.1959 - III C 261.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    So ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. Mai 1959 - BVerwG 3 C 261.55 - (RLA 1959, 217), daß zur damals entscheidungserheblichen Besatzungszeit auch aus Österreich "Reichs-Deutsche" vertrieben wurden.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    Diese allgemeinkundige Tatsache ist auch in der Revisionsinstanz unabhängig von eventuellen Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Urteils zu berücksichtigen (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 19, 354 >356<; 54, 101 >107<; 91, 150 >153<).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    Diese allgemeinkundige Tatsache ist auch in der Revisionsinstanz unabhängig von eventuellen Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Urteils zu berücksichtigen (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 19, 354 >356<; 54, 101 >107<; 91, 150 >153<).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 39.87

    Lastenausgleich - Vertreibungsschaden - Schadensbegriff - Spätaussiedlerschaden -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    Zwar hat die Rechtsprechung des Senats einen lastenausgleichsrechtlich zu berücksichtigenden Schaden beim Verkauf von Grundeigentum entscheidend davon abhängig gemacht, daß die erhaltene Gegenleistung hinter dem Wert des veräußerten Wirtschaftsgutes zurückbleibt oder dem Veräußernden nicht zur freien Verfügung steht (vgl. BVerwGE 81, 61 ; Urteil vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 3 C 72.88 - >IFLA 1990, 83<).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 72.88

    Lastenausgleich - Behördliche Zwangsmaßnahmen - Vermögensverlust -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    Zwar hat die Rechtsprechung des Senats einen lastenausgleichsrechtlich zu berücksichtigenden Schaden beim Verkauf von Grundeigentum entscheidend davon abhängig gemacht, daß die erhaltene Gegenleistung hinter dem Wert des veräußerten Wirtschaftsgutes zurückbleibt oder dem Veräußernden nicht zur freien Verfügung steht (vgl. BVerwGE 81, 61 ; Urteil vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 3 C 72.88 - >IFLA 1990, 83<).
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64

    Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94
    Diese allgemeinkundige Tatsache ist auch in der Revisionsinstanz unabhängig von eventuellen Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Urteils zu berücksichtigen (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 19, 354 >356<; 54, 101 >107<; 91, 150 >153<).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Von dieser allgemeinkundigen Tatsache ist auch in der Revisionsinstanz unabhängig von den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils auszugehen (vgl. u.a. Urteile vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 78.89 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 8 S. 80 m.w.N. und vom 21. September 1995 - BVerwG 3 C 9.94 - Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 178 S. 10 f. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95

    Zur Klagebefugnis eines Verbandes der Ersatzkassen; hier: Anfechtung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Sozialleistungsträger einerseits und ihrer Verbände andererseits bereits mehrfach entschieden, daß zwar die Sozialleistungsträger aus eigenem Recht im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage gegen die Genehmigung eines Pflegesatzes befugt sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.9.1983, DVBl. 1984, 523), das Verwaltungsprozeßrecht indessen kein allgemeines Prozeßführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in eigenem Namen kennt und diese Vereinigungen bei Pflegesätzen auch nicht aus eigenem Recht zur Klage befugt sind, sie vielmehr - neben der Beteiligung nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG - ihre Mitglieder beraten und unterstützen können (BVerwG, Beschluß vom 28.2.1980, NJW 1980, S. 1911; vgl. zuletzt Urteil vom 26.10.1995, NVwZ-RR 1996, 532 zu einem Verband der privaten Krankenversicherungen).
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